Praktische Umsetzung Datenschutz
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes übernehmen wir für Sie die folgenden Aufgaben und Leistungen:
Basisarbeit
- Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses gem. § 4e BDSG
- Überwachung des gesetzeskonformen Einsatzes personenbezogener Datenverarbeitungsprogramme
- Durchführung notwendiger Vorabkontrollen Überprüfung Ihrer Verfahren bezüglich des Datenschutzes bei Auftragnehmern und Dienstleistern
- Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
- Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter Unterstützung bei der Konzeption von Datenschutzgrundsätzen
Laufende Tätigkeiten
- Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen (vor Ort oder per e-learning)
- Verpflichtung neuer Mitarbeiter
- Aktualisierung und Anpassung aller Dokumente des Basisteils Vorabkontrolle
- Überprüfung neuer Verfahren Information über neue Gesetze und Beratung bezüglich der betrieblichen Auswirkungen
- Beratung in weiteren Punkten der betrieblichen Datensicherheit
Um Ihnen eine maximale Kalkulierbarkeit und Sicherheit zu liefern, arbeiten wir in diesem Bereich grundsätzlich auf der Basis von Festpreisen.
Nach einer kurzen Bestandsaufnahme, die wir gemeinsam mit Ihnen vornehmen, nennen wir Ihnen Festpreise für die einmalige Basisarbeit und die Kosten pro Monat für die laufende Betreuung.
Von Ihnen gewünschte optionale Zusatzleistungen, die über die gesetzlich geforderten Maßnahmen hinausgehen, bieten wir Ihnen gesondert an.